Informationen zur BAFA-Förderung
Die bisherige BAFA-Förderung für Heizungsanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien wurde durch die “Bundesförderung für effiziente Gebäude” (BEG) ersetzt.
Dies bringt eine Reihe von Erweiterungen und Einschränkungen mit sich, die zum 1.1.2023 nochmals deutlich verändert wurden.
Die wichtigsten Punkte in Kürze:
Es gibt keinen pauschalen Festbetrag mehr für eine förderfähige Heizungsanlage, sondern die Höhe der Förderung wird als prozentualer Anteil der tatsächlich für den Austausch bzw. die Erweiterung der Heizungsanlage entstandenen förderfähigen Kosten berechnet.
Diese förderfähigen Kosten können nicht nur die Anschaffungskosten der neuen Heizung sein, sondern auch die Kosten für Installation und Inbetriebnahme, sowie Schornsteinsanierung, Wanddurchbrüche, Fachplanung, hydraulischer Abgleich, und sogar die Deinstallation und Entsorgung der Altanlage.
Detaillierte Informationen zu den förderfähigen Kosten finden Sie hier im Internet.
Wichtig: Bereits bei der Antragstellung müssen die voraussichtlichen förderfähigen Kosten beziffert werden. Der dort angegebene Betrag kann später nicht mehr erhöht werden, auch wenn die tatsächlich angefallenen Kosten höher sein sollten. Eine Kürzung dieses Betrags, wenn die tatsächlichen Kosten geringer ausfallen, ist dagegen kein Problem.
Der Förderungsprozentsatz für förderfähige Biomasse-Anlagen beträgt ab dem 15.8.2022 10%, für förderfähige Solarthermieanlagen 25%.
Dazu kann noch ein Heizungs-Tausch-Bonus von zusätzlichen 10% beantragt werden, wenn eine Öl-, Kohle-, oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung durch ein Biomasse-Anlage ersetzt wird.
Die deutliche Verschärfung der Förderrichtlinien zum 1.1.2023 hat dazu geführt, dass viele Biomasse-Anlagen aus der Förderung herausgefallen sind, und auch bei den weiterhin förderfähigen Anlagen ist der Einbau eines Partikelabscheiders unabdingbar, da sonst die scharfen Feinstaubwerte nicht mehr erreicht werden können.
Die Installation einer förderfähigen Biomasse-Anlage wird nur dann gefördert, wenn gleichzeitig folgende Massnahmen durchgeführt werden:
- Installation einer Solarthermie-Anlage oder einer Wärmepumpe, die so zu dimensionieren sind, dass sie die Trinkwassererwärmung vollständig decken könnten.
- Hydraulischer Abgleich
- Einbau eines Wärmemengenzählers
- Einbau eines passenden Partikelabscheiders
Achtung: Der Antrag auf BAFA-Förderung muss vor der Umsetzung der Massnahme gestellt werden.
D.h. gekauft oder bestellt werden darf erst, wenn das OK der BAFA vorliegt.
Alle Informationen, die genauen Richtlinien etc. finden Sie hier im Internet